Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Verbrennen belastet die Umwelt, ist gesundheitsschädlich, kann Gebäude, Baumbestände und Straßenverkehr gefährden bzw. Bürger im näheren Umfeld belästigen. Daher sollten Sie grundsätzlich von einer Verbrennung pflanzlicher Abfälle absehen und alternative Möglichkeiten –wie z.B. Kompostierung, Grüngut-Abfallsammlung bzw. Abgabe bei Häckselplätzen- in Betracht ziehen.
Weitere Informationen zum Verbleib von Grüngutabfällen
Sollten Sie dennoch auf eine Verbrennung Ihrer Grüngutabfälle nicht verzichten können, müssen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig (mind. 3 Werktage vorher) bei der Gemeindeverwaltung anzeigen und die notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen muss angemeldet werden
Drucken Sie sich das Formular
Anmeldung – Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
aus, lesen Sie die Rückseite „Merkblatt zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen“ aufmerksam durch und füllen Sie dann die Vorderseite vollständig aus.
Anschließend senden Sie es per Fax oder auf dem Postweg rechtzeitig vor Beginn der Verbrennungsarbeiten an die Gemeindeverwaltung. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular auch einscannen und per Email senden.
Gemeinde Großerlach
Stuttgarter Straße 18
71577 Großerlach
Fon: 07903/9154-0
Fax: 07903/9154-33
rathaus@grosserlach.de
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur unter Einhaltung von strengen Voraussetzungen zulässig
- Vorhaben rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung anmelden
- Grüngutabfälle müssen trocken sein, damit die Rauchentwicklung gering bleibt
- Verbrennungsarbeiten in Gebäuden sind grundsätzlich verboten!
- Abstand zu Gebäuden und Baumbeständen von mind. 50 m – Abstand zu Straßen von mind. 100 m einhalten
- Verbrennungsarbeiten nur bei Tageslicht durchführen
- Das Feuer ständig kontrollieren – niemals die Feuerstelle unbeaufsichtigt lassen!
- Ständig auf Wind und Funkenflug achten
- Die Feuerstelle erst verlassen, nachdem Feuer und Glut vollständig erloschen sind!